Stellungnahme Beispiel 2

Beispiel 2 einer Stellungnahme
 
Max Beispiel
04683 Naunhof OT Fuchshain
Regionaler Planungverband
Leipzig – Westsachsen
Bautzner Straße 67 A
04347 Leipzig


Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplanes Leipzig-Westsachsen, Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie 25, 26a – 26e, 27a und 27b


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für das Sachgebiet Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan teile ich Ihnen mit diesem Schreiben meine erheblichen Bedenken hinsichtlich der vorgestellten Planung der ausgewiesenen Vorranggebiete mit und bitte um Abhilfe.

Der vorliegende Entwurf beachtet die Belange des Trinkwasserschutzes unzureichend. In der vorliegenden Planung sind die Trinkwasserschutzzonen IIIa und IIIb nicht abgebildet. Damit ist die Darstellung unvollständig und sogar irreführend. Gerade diese Schutzgebiete sind essenziell für die Gesamtfläche eines Trinkwassereinzugsgebietes.
Mit der Ausweisung der Vorranggebiete 26a, 26b, 26c, 26d und 26e – alle innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIa, geht eine erhebliche Gefährdung des Trinkwassers für mehr als eine ¾ Million Menschen einher. Die Wasserwerke Naunhof I und II produzieren jährlich fast 50% des Trinkwassers der Stadt Leipzig und der umliegenden angeschlossenen Gemeinden. Diese Schutzzonen nicht auszuweisen und den Hinweis zu unterlassen, dass in diesen Gebieten nur unter strengsten Auflagen gebaut werden könnte, blendet die vorhandenen unkalkulierbaren Risken, welche von den WEA ausgehen, völlig aus. Auch die damit einhergehende Verschiebung aus der Planung in die Genehmigungsphase birgt erhebliches Konfliktpotential für alle Beteiligten.

Als einziger sächsischer Planungsverband gilt für Leipzig-Westsachsen die sog. Rotor-out-Regelung. Diese Regelung soll zurückgenommen werden. Durch die Rotor-out-Regelung wird der Abstand zur umliegenden Wohnbebauung von den in Sachsen geltenden 1.000 Metern unterlaufen. Gerade in dicht besiedelten Gebieten, wie im
vorliegenden Fall, führt das zu einer unzumutbaren zusätzlichen Belastung der Bevölkerung. In besonderer Weise trifft dies auf das Vorranggebiet 25 zu. Hier wird bereits mit der vorliegenden Planung der Abstand zur Wohnbebauung auf unter 700 Meter verkürzt. Durch das Umzingeln der Ortschaft mit Vorranggebieten im Mindestabstand von 1000m und sogar kürzer tritt eine Überlastung des Ortsteils Fuchshain der Stadt Naunhof ein. Die ausgewiesenen Flächen betreffen fast ausschließlich unsere Stadt Naunhof und Ortsteile Fuchshain und Albrechtshain. Obwohl laut Regionalplan Leipzig-Westsachsen eine räumlich ausgewogene Verteilung gefordert ist und deren Umsetzung behauptet wird, ist die Flächeneignung und raumbedeutsame Vorprägungen eben nicht besonders gewichtet, um „unverhältnismäßige Konzentrationen und Betroffenheit von Teilräumen bestmöglich zu vermeiden“, sondern eine Überlastung einzelner Teilräume in der Region geradezu geplant. Diese eigentliche Vorgabe wird in unserem regionalen Gebiet eklatant verfehlt. (Bezug: RP v. 07.03.25 - Grundsatz 5.1.2.1 „Überlastungsschutz“).
Das Wachstum der Stadt Naunhof wird stark eingeschränkt. Durch Anordnung der Vorranggebiete rund um die Ortsteile der Stadt Naunhof im Mindestabstand werden das Wachstum von Naunhof und seiner Ortsteile, die Ansiedlung von Gewerbe, der Zuzug von Einwohnern sowie der Erholungswert stark beeinträchtigt. Eine weitere Stadtentwicklung, das Zusammenwachsen der Ortsteile ist nicht mehr möglich.
 
Wir bitten um Mitteilung, mit welchem Ergebnis die vorangestellten Bedenken in die weitere Bearbeitung des Entwurfes aufgenommen wurden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Max Beispiel