Beispiel 2 einer Stellungnahme
Max Beispiel
04683 Naunhof OT Fuchshain
Regionaler Planungverband
Leipzig – Westsachsen
Bautzner Straße 67 A
04347 Leipzig
Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung Erneuerbare
Energien des Regionalplanes Leipzig-Westsachsen, Vorranggebiete
zur Nutzung der Windenergie 25, 26a – 26e, 27a und 27b
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des
Regionalplanes für das Sachgebiet Windenergie im Regionalen
Raumordnungsplan teile ich Ihnen mit diesem Schreiben meine
erheblichen Bedenken hinsichtlich der vorgestellten Planung der
ausgewiesenen Vorranggebiete mit und bitte um Abhilfe.
Der vorliegende Entwurf beachtet die Belange des
Trinkwasserschutzes unzureichend. In der vorliegenden Planung
sind die Trinkwasserschutzzonen IIIa und IIIb nicht abgebildet.
Damit ist die Darstellung unvollständig und sogar irreführend.
Gerade diese Schutzgebiete sind essenziell für die Gesamtfläche
eines Trinkwassereinzugsgebietes.
Mit der Ausweisung der Vorranggebiete 26a, 26b, 26c, 26d und
26e – alle innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIa, geht eine
erhebliche Gefährdung des Trinkwassers für mehr als eine ¾
Million Menschen einher. Die Wasserwerke Naunhof I und II
produzieren jährlich fast 50% des Trinkwassers der Stadt
Leipzig und der umliegenden angeschlossenen Gemeinden. Diese
Schutzzonen nicht auszuweisen und den Hinweis zu unterlassen,
dass in diesen Gebieten nur unter strengsten Auflagen gebaut
werden könnte, blendet die vorhandenen unkalkulierbaren Risken,
welche von den WEA ausgehen, völlig aus. Auch die damit
einhergehende Verschiebung aus der Planung in die
Genehmigungsphase birgt erhebliches Konfliktpotential für alle
Beteiligten.
Als einziger sächsischer Planungsverband gilt für
Leipzig-Westsachsen die sog. Rotor-out-Regelung. Diese Regelung
soll zurückgenommen werden. Durch die Rotor-out-Regelung wird
der Abstand zur umliegenden Wohnbebauung von den in Sachsen
geltenden 1.000 Metern unterlaufen. Gerade in dicht besiedelten
Gebieten, wie im
vorliegenden Fall, führt das zu einer unzumutbaren zusätzlichen
Belastung der Bevölkerung. In besonderer Weise trifft dies auf
das Vorranggebiet 25 zu. Hier wird bereits mit der vorliegenden
Planung der Abstand zur Wohnbebauung auf unter 700 Meter
verkürzt. Durch das Umzingeln der Ortschaft mit Vorranggebieten
im Mindestabstand von 1000m und sogar kürzer tritt eine
Überlastung des Ortsteils Fuchshain der Stadt Naunhof ein. Die
ausgewiesenen Flächen betreffen fast ausschließlich unsere
Stadt Naunhof und Ortsteile Fuchshain und Albrechtshain. Obwohl
laut Regionalplan Leipzig-Westsachsen eine räumlich ausgewogene
Verteilung gefordert ist und deren Umsetzung behauptet wird,
ist die Flächeneignung und raumbedeutsame Vorprägungen eben
nicht besonders gewichtet, um „unverhältnismäßige
Konzentrationen und Betroffenheit von Teilräumen bestmöglich
zu vermeiden“, sondern eine Überlastung einzelner
Teilräume in der Region geradezu geplant. Diese eigentliche
Vorgabe wird in unserem regionalen Gebiet eklatant verfehlt.
(Bezug: RP v. 07.03.25 - Grundsatz 5.1.2.1
„Überlastungsschutz“).
Das Wachstum der Stadt Naunhof wird stark eingeschränkt. Durch
Anordnung der Vorranggebiete rund um die Ortsteile der Stadt
Naunhof im Mindestabstand werden das Wachstum von Naunhof
und seiner Ortsteile, die Ansiedlung von Gewerbe, der
Zuzug von Einwohnern sowie der Erholungswert stark
beeinträchtigt. Eine weitere Stadtentwicklung, das
Zusammenwachsen der Ortsteile ist nicht mehr möglich.
Wir bitten um Mitteilung, mit welchem Ergebnis die
vorangestellten Bedenken in die weitere Bearbeitung des
Entwurfes aufgenommen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Max Beispiel