Grundstückseigentümer

Diese Seite ist aktuell noch weiter im Aufbau. Bitte schauen Sie daher regelmäßig wieder vorbei. Wir werden hier viele wichtige Informationen für Sie als Grundstückseigentümer auflisten für den Fall, dass Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Grundstück an Windenergieanlagenbetreiber zu verpachten. Wir möchten zudem gern mit Ihnen ins Gespräch kommen. Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Denken Sie an Ihre Nachbarn. Zeigen Sie soziales Verantwortungsbewusstsein. Eigentum verpflichtet. An uns wenden sich auch Eigentümer, die bereits verpachtet haben und ihre Entscheidung ändern wollen.

Aktuell bekannte mögliche Risiken für Verpächter von Flächen an Windanlagenbetreiber:

Rückbau-Risiken

  • Viele Windanlagenbetreiber gründen zur maximal möglichen Begrenzung ihres wirtschaftlichen Risikos für jede einzelne Windenergieanlage eine separate haftungsbeschränkte Zweckgesellschaft (GmbH o.ä.) mit teils sehr geringem Haftungskapital. Sobald sich die Windenergieanlage nicht mehr rechnet, Risiken anwachsen oder der Rückbau ansteht, könnte diese Zweckgesellschaft in Insolvenz gehen. Den Grundstücksbesitzer als Verpächter können dann viele Risiken treffen.
  • Der Rückbau kann in 20 Jahren um ein Vielfaches teurer werden als über sogenannte Rückbau-Bürgschaften aktuell abgesichert.
  • Viele Pachtverträge sehen vor, dass die Rückbau-Bürgschafts-Urkunde nicht Ihnen als Verpächter übergeben wird, sondern an bestimmte Behörden. Diese Bürgschaft könnte dann nicht von Ihnen selbst eingefordert werden - wie werden die Behörden mit der Bürgschaft umgehen?  Prüfen Sie dies in Ihrem Pachtvertrag!
  • Bürgschaftsurkunden enthalten zum Teil fehlerhafte Formulierungen und sind dadurch nicht verwertbar. Wer prüft die 100%ig sichere Rechtsverbindlichkeit der Bürgschaftsurkunde?
  • Und ist es 100%ig sicher, dass in 10 oder 20 Jahren die Bürgen noch greifbar sind?
  • Häufig haben mit Windanlagen bebaute landwirtschaftliche Grundstücke keine für den Rückbau der Windanlagen geeignete Kran-Stellflächen oder für Schwerlasttransporte geeignete Wege-Anbindung an öffentliche Straßen. Der Rückbau muss dann ggf. über Grundstücke Dritter erfolgen. Ihre ursprünglichen Pächter hatten damals für den Aufbau der Windanlagen entsprechende Nutzungsrechte mit den Eigentümern umliegender Grundstücke vereinbart. Wenn diese ursprünglichen Pächter nicht mehr greifbar sein sollten, heißt das nicht unbedingt, dass Sie automatisch diese Nutzungsrechte "erben".  Es kann daher sein, dass Sie dann die Eigentümer umliegender Grundstücke bitten müssen, ihre Grundstücke für Kranstellflächen oder für Schwerlasttransporte zum Abbau teils umweltschädlicher Stoffe nutzen zu dürfen. Vielleicht spielt da der ein oder andere Eigentümer nicht mit oder lässt sich das von Ihnen sehr teuer bezahlen.

Vertragspartner-Risiken

Es könnte folgendes Szenario eintreten: Sie schließen als Landverpächter anfangs z.B. mit dem freundlichen Vertriebsmitarbeiter der  "ABC GmbH" aus Leipzig den Pachtvertrag für den Betrieb einer Windenergieanlage.  Viele Pachtverträge ermöglichen jedoch dem Pächter einen beliebigen Weiterverkauf an Dritte. So passiert vielleicht folgendes:  ABC GmbH  "verkauft" nach einiger Zeit den Vertrag ohne Ihre Zustimmung weiter an eine Gesellschaft "DEF GmbH", deren Gesellschafter eine Ltd.-Gesellschaft auf Zypern ist und die in Deutschland nur über einen Briefkasten verfügt. Und diese verkauft weiter an eine Gesellschaft "XYZ GmbH", deren Gesellschafter eine BVI BC - Gesellschaft auf den British Virgin Islands ist und die in Deutschland ebenso nur über einen Briefkasten verfügt. Oder es wird direkt an solche ausländische Offshore-Gesellschaften verkauft. Usw., usf.  Nicht möglich? Schauen Sie mal in Ihren Pachtvertrag und Grunddienstbarkeiten-/Baulastenvertrag. Und plötzlich werden Sie von (ausländischen) Rechtsanwälten energisch kontaktiert - und sollten in der weiteren Vertragskommunikation keine Fehler machen und sich am besten selbst auch einen geeigneten (ggf. teuren) Rechtsanwalt suchen. Wenn ein solcher Pächter z.B. mit seiner Pacht in Verzug kommt, kann es aufwändig bis unmöglich werden, im Ausland seine Rechte gegenüber solchen Offshore Gesellschaften zu verfolgen. 

Risiken aus Betriebshaftpflicht - Kostenrisiko Haftpflichtversicherung

Der Betrieb von z.B. 300m hohen Windenergieanlagen birgt hohe Risiken (Umweltschäden, Personenschäden etc.). Ihr Pächter verspricht Ihnen, eine geeignete Haftpflichtversicherung für alle Betriebsrisiken der Anlage abzuschließen. Sie glauben es ihm. Sie können es häufig auch nur glauben, da Sie die Haftpflichtversicherung ggf. nie oder nicht regelmäßig selbst sehen werden. Was aber passiert, wenn es im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage zu einem Umwelt- oder gar Personen-Schaden kommt und die Haftpflichtversicherung des Pächters doch nicht so geeignet war und deswegen nicht zahlt? Dann stehen Sie als Besitzer des Grundstücks eventuell ebenso in der Haftung. Sie könnten (und sollten) dafür ebenso eine geeignete Haftpflichtversicherung abschließen. Allerdings kann das etwas teurer werden, denn es geht hier vielleicht um eine 7,5-MW-Anlage mit 300m Bauhöhe.

Steuerliche Risiken

  • Einkommenssteuern: Diese können Ihre Pachteinnahmen deutlich reduzieren. Sie tragen auch das Risiko, dass künftige Gesetze hier zu starken Steuer-Erhöhungen führen.
  • Grundsteuern: Es ist fraglich, ob Ihr Grundstück künftig noch als Land- und forstwirtschaftliches Vermögen zählt oder als deutlich höher besteuertes Geschäftsgrundstück - und dies eventuell solange, bis die Windenergieanlage komplett zurück gebaut ist - also ggf. noch lange nach dem aus vorgenannten Risiken resultierenden vorfristigen, ungeplanten Ende des Pachtvertrages. Üblicherweise wird die Grundsteuer pachtvertraglich dem Pächter auferlegt, aber wie gesagt kann es Fälle geben, in denen der Pächter insolvent ist - und der Verpächter die Grundsteuer allein tragen muss.
  • Vererbung: Ihre Familie achtet seit Generationen darauf, den Grund und Boden in Familienbesitz zu halten und an die Folgegeneration weiterzugeben? Falls das Grundstück vom Finanzamt als Geschäftsgrundstück gesehen wird, kann dies beim Vererben teurer werden. Aber vielleicht wollen auch ihre Kinder sowieso nicht in einem Gewerbegebiet mit Lärm, Schlagschatten etc. leben und einen Sack voll (der hier u.a. aufgeführten) Risiken übernehmen. Sie könnten dann in die Tradition Ihrer Familie als letzter Landbesitzer eingehen.
  • Viele weitere steuerliche Risiken möglich (u.a. bei Optierung zur Umsatzsteuer auf die Pacht kann es u.U. zur  Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer auf die Pacht kommen, auch, wenn der Pächter die Pacht nicht zahlt etc.).

Risiken aus künftigen Gesetzesänderungen

Wer sagt Ihnen, dass die aktuelle Gesetzgebung unverändert die kommenden 20 Jahre gilt? In Spanien gibt es aktuell z.B. Planungen, dass Windkraftanlagen abgeschaltet oder vollständig abgebaut werden müssen, sobald wiederholt geschützte Vögel durch Kollisionen sterben. Oder vielleicht geht dem deutschen Staat auch einfach das Geld aus für die Subventionen, die diese Windanlagen-Projekte derzeit überhaupt erst ermöglichen. Ihr Pächter ist dann vielleicht längst in Insolvenz. Dann könnte  Sie als Landeigentümer die Rückbauverpflichtung treffen. 

Neue Kenntnisse zu Auswirkungen und Haftungsrisiken daraus

Vielleicht wird in einigen Jahren anerkannt, dass bei Windanlagen ein Abrieb problematischer Materialien erfolgt und diese vielleicht nachweislich krebserregend sind. Anwohner erkranken daran. Umliegende Ackerflächen werden behördlich gesperrt. Oder die Wasserversorgung Naunhofs, Fuchshains und Leipzig wird massiv gestört durch tiefe Fundamente und dadurch geänderte Grundwassergänge. Es drohen in solchen Fällen hohe Entsorgungs- und Schadensersatzforderungen die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von der 25000-Euro-GmbH des Windanlagenbetreibers getragen werden. Als Verpächter haften Sie dann ggf. mit Ihrem gesamten Vermögen.

Soziale Verantwortung

  • Eigentum verpflichtet. Wenn aber die Windanlagen erst einmal errichtet sind, gibt es kein Zurück mehr.  Und was folgt danach? Was wird dann im Industriegebiet Fuchshain nach dem RIESEN-Windpark als nächstes gebaut? RIESEN-Stromspeichercontainer-Anlagen mit Unmengen an Risiko-Materialien? Hochspannungsleitungen?
  • Es wird sicher viele Einwohner geben, die aufgeben und einfach wegziehen. Andere Einwohner bleiben und müssen tagein tagaus die Belastungen ertragen müssen, erkranken, verzweifeln. Soziale Verantwortung werden diese Menschen bei den künftig vielleicht öffentlich bekannten Verpächtern nicht erkennen.
  • Es werden auch die Eigentümer von Landwirtschaftlichen Flächen benachteiligt, die aus Verantwortung für Umwelt, Natur, Landschafts- und Anwohnerschutz ihren Grund und Boden nicht an Windanlagenbetreiber verpachten. Diese müssen Risiken (insbesondere Umweltrisiken) tragen, die sie selbst nicht verursacht haben.
  • Und der Strompreis wird durch diese Windanlagen und die aktuelle Politik in Deutschland noch lange weiter steigen. Insbesondere die energieintensive Industrie wird daher Deutschland den Rücken kehren und ins Ausland abwandern an die vielen Standorte mit deutlich wettbewerbsfähigeren Strom- und sonstigen Produktionskosten (z.B. USA und China). Dies gilt leider auch für die in Zukunft alle Lebensbereiche wesentlich ("disruptiv") bestimmende Technologie "Künstliche Intelligenz", die in Rechenzentren produziert wird, die extremen Bedarf an preiswertem Strom haben, wie es ihn in Deutschland auf absehbare Zeit nicht mehr geben wird.  Deutschland wird daher beim Zugriff auf KI in hohem Maße abhängig sein von anderen Staaten.

Hinweis: Das Zutreffen der einzelnen Risiken ist abhängig vom konkreten persönlichen Einzelfall. Die o.g. Risiko-Auflistung ist nicht vollständig und  soll keine Rechtsberatung darstellen.  Eine frühzeitige Beratung mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird dringend empfohlen.