Denkbare Risiken für Verpächter von Flächen an Windanlagenbetreiber:
Rückbau-Risiken
Prüfen Sie, ob die Windanlagenbetreiber zur maximal möglichen Begrenzung ihres wirtschaftlichen Risikos für jede einzelne Windenergieanlage eine separate haftungsbeschränkte Zweckgesellschaft (GmbH o.ä.) mit teils relativ geringem Haftungskapital gründen und sobald sich die Windenergieanlage nicht mehr rechnet, Risiken für die Zweckgesellschaft anwachsen oder der Rückbau ansteht, diese Zweckgesellschaft in Insolvenz gehen könnte und Sie als Grundstücksbesitzer und Verpächter Risiken daraus treffen könnten.
Vertragspartner-Risiken
Prüfen Sie, ob Ihr Pachtvertrag es dem Pächter ermöglicht, den Pachtvertrag beliebig an Dritte weiterzuverkaufen, ggf. sogar an Offshoregesellschaften im Ausland und welchen Aufwand es für Sie bedeuten könnte, ggf. Ihre rechtlichen Ansprüche in solchen Fällen durchzusetzen.
Risiken aus Betriebshaftpflicht - Kostenrisiko Haftpflichtversicherung
Der Betrieb von sehr hohen Windenergieanlagen birgt einige Risiken. Prüfen Sie, ob Ihr Pächter vertraglich verpflichtet ist, eine geeignete Haftpflichtversicherung für alle Betriebsrisiken der Anlage abzuschließen und ob Ihr Pächter vertraglich verpflichtet ist, Ihnen diese geeignete Haftpflichtversicherung für alle Betriebsrisiken regelmäßig vorzulegen. Prüfen Sie, Sie nich auch in bestimmten Situation mit ihrem eigenen Vermögen haften und ob Sie nicht zusätzlich selbst auch noch eine geeignete (ggf. teure) Haftpflichtversicherung abschließen sollten.
Steuerliche Risiken
Risiken aus künftigen Gesetzesänderungen
Prüfen Sie, ob sich künftige Gesetzesänderungen negativ auswirken könnten: z.B. Verringerung der finanziellen Unterstützung (Subventionen) für die Windanlagen durch den Staat. Könnte hieraus ein Insolvenzrisiko für Ihren Pächter entstehen und Sie dann eine Rückbauverpflichtung treffen?
Neue Kenntnisse zu Auswirkungen und Haftungsrisiken daraus
Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang langfristige, heute noch nicht absehbare technische, wissenschaftliche oder rechtliche Entwicklungen Auswirkungen auf den Betrieb oder den Rückbau der Anlagen haben könnten. Bei langfristigen Verträgen über mehrere Jahrzehnte ist naturgemäß nicht auszuschließen, dass sich:
rechtliche Rahmenbedingungen,
umweltrechtliche Anforderungen,
technische Standards oder
Bewertungsmaßstäbe von Behörden und Gerichten verändern.
Klären Sie daher vertraglich, wie etwaige zusätzliche Anforderungen, Kosten oder Haftungsfragen geregelt sind, falls sich die Rahmenbedingungen künftig ändern sollten. Lassen Sie insbesondere prüfen, ob und in welchen Konstellationen Sie als Grundstückseigentümer rechtlich oder wirtschaftlich betroffen sein könnten.
Entwertung Ihrer Grundstücke und Höfe
Viele Grundstückseigentümer, die sich mit dem Gedanken tragen, Ackerflächen an Windanlagenbetreiber zu verpachten, wohnen unmittelbar in der Nähe der künftigen Windanlagen in über Jahrhunderte mit hohem Aufwand erhaltenen Höfen. Häufig besitzen sie zudem auch noch weitere Grundstücke in der Nähe der Windanlagen. 260m oder gar 300m hohe Windanlagen könnten erdrückend und abschreckend auf potentielle Käufer wirken - selbst noch im Abstand von mehreren Kilometern. Prüfen Sie daher, ob und in welcher Höhe Sie mit Wertverlust Ihrer Höfe und Grundstücke rechnen müssen!
Soziale Verantwortung
Eigentum verpflichtet. Wenn aber die Windanlagen erst einmal errichtet sind, gibt es kein Zurück mehr. Was könnte dann im "Industriegebiet" Naunhof nach dem RIESEN-Windpark als nächstes gebaut werden? Vielleicht RIESEN-Stromspeichercontainer-Anlagen? Gehen von diesen weiter Risiken aus? Enthalten diese z.B. große Mengen an Risiko-Materialien? Neubau von Hochspannungsleitungen usw. usf.?
Einige Bürger äußern die Sorge, dass sich ihr Lebensumfeld spürbar negativ verändern könnte. Diese werden vermutlich wenig soziale Verantwortung bei den Verpächtern sehen.
Könnten auch Eigentümer von benachbarten landwirtschaftlichen Flächen benachteiligt werden, die aus Verantwortung für Umwelt, Natur, Landschafts- und Anwohnerschutz ihren Grund und Boden nicht an Windanlagenbetreiber verpachten, weil diese eventuelle Risiken (z.B. Umweltrisiken) tragen müssten, die sie selbst nicht verursacht haben?
Hinweis: Die o.g. Risiko-Auflistung ist weder vollständig und noch soll sie eine Rechtsberatung darstellen. Das Zutreffen ud der Umfang der einzelnen Risiken ist abhängig vom konkreten persönlichen Einzelfall, der jeweiligen Pachtvertragsgestaltung, der aktuellen Rechtslage und Rechtssprechung.
Für den Abschluss von Pachtverträgen kontaktieren häufig erfahrene Vertriebsprofis , unterstützt von Anwälten, die in vielen Fällen in rechtlichen Dingen eher weniger erfahrenen privaten Landeigentümer. Ist so sichergestellt dass in jedem Fall ein fairer Pachtvertrag abgeschlossen wird? Eine frühzeitige ausführliche Beratung mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater wird dringend jedem Landeigentümer empfohlen, der sich mit dem Gedanken trägt, sein Land an Windenergieanlagenbetreiber zu verpachten.
