Diese Seite ist aktuell noch weiter im Aufbau. Bitte schauen Sie daher regelmäßig wieder vorbei. Wir werden hier viele wichtige Informationen für Sie als Grundstückseigentümer auflisten für den Fall, dass Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Grundstück an Windenergieanlagenbetreiber zu verpachten. Wir möchten zudem gern mit Ihnen ins Gespräch kommen. Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Denken Sie an Ihre Nachbarn. Zeigen Sie soziales Verantwortungsbewusstsein. Eigentum verpflichtet. An uns wenden sich auch Eigentümer, die bereits verpachtet haben und ihre Entscheidung ändern wollen.
Aktuell bekannte mögliche Risiken für Verpächter von Flächen an Windanlagenbetreiber:
Rückbau-Risiken
Vertragspartner-Risiken
Es könnte folgendes Szenario eintreten: Sie schließen als Landverpächter anfangs z.B. mit dem freundlichen Vertriebsmitarbeiter der "ABC GmbH" aus Leipzig den Pachtvertrag für den Betrieb einer Windenergieanlage. Viele Pachtverträge ermöglichen jedoch dem Pächter einen beliebigen Weiterverkauf an Dritte. So passiert vielleicht folgendes: ABC GmbH "verkauft" nach einiger Zeit den Vertrag ohne Ihre Zustimmung weiter an eine Gesellschaft "DEF GmbH", deren Gesellschafter eine Ltd.-Gesellschaft auf Zypern ist und die in Deutschland nur über einen Briefkasten verfügt. Und diese verkauft weiter an eine Gesellschaft "XYZ GmbH", deren Gesellschafter eine BVI BC - Gesellschaft auf den British Virgin Islands ist und die in Deutschland ebenso nur über einen Briefkasten verfügt. Oder es wird direkt an solche ausländische Offshore-Gesellschaften verkauft. Usw., usf. Nicht möglich? Schauen Sie mal in Ihren Pachtvertrag und Grunddienstbarkeiten-/Baulastenvertrag. Und plötzlich werden Sie von (ausländischen) Rechtsanwälten energisch kontaktiert - und sollten in der weiteren Vertragskommunikation keine Fehler machen und sich am besten selbst auch einen geeigneten (ggf. teuren) Rechtsanwalt suchen. Wenn ein solcher Pächter z.B. mit seiner Pacht in Verzug kommt, kann es aufwändig bis unmöglich werden, im Ausland seine Rechte gegenüber solchen Offshore Gesellschaften zu verfolgen.
Risiken aus Betriebshaftpflicht - Kostenrisiko Haftpflichtversicherung
Der Betrieb von z.B. 300m hohen Windenergieanlagen birgt hohe Risiken (Umweltschäden, Personenschäden etc.). Ihr Pächter verspricht Ihnen, eine geeignete Haftpflichtversicherung für alle Betriebsrisiken der Anlage abzuschließen. Sie glauben es ihm. Sie können es häufig auch nur glauben, da Sie die Haftpflichtversicherung ggf. nie oder nicht regelmäßig selbst sehen werden. Was aber passiert, wenn es im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage zu einem Umwelt- oder gar Personen-Schaden kommt und die Haftpflichtversicherung des Pächters doch nicht so geeignet war und deswegen nicht zahlt? Dann stehen Sie als Besitzer des Grundstücks eventuell ebenso in der Haftung. Sie könnten (und sollten) dafür ebenso eine geeignete Haftpflichtversicherung abschließen. Allerdings kann das etwas teurer werden, denn es geht hier vielleicht um eine 7,5-MW-Anlage mit 300m Bauhöhe.
Steuerliche Risiken
Risiken aus künftigen Gesetzesänderungen
Wer sagt Ihnen, dass die aktuelle Gesetzgebung unverändert die kommenden 20 Jahre gilt? In Spanien gibt es aktuell z.B. Planungen, dass Windkraftanlagen abgeschaltet oder vollständig abgebaut werden müssen, sobald wiederholt geschützte Vögel durch Kollisionen sterben. Oder vielleicht geht dem deutschen Staat auch einfach das Geld aus für die Subventionen, die diese Windanlagen-Projekte derzeit überhaupt erst ermöglichen. Ihr Pächter ist dann vielleicht längst in Insolvenz. Dann könnte Sie als Landeigentümer die Rückbauverpflichtung treffen.
Neue Kenntnisse zu Auswirkungen und Haftungsrisiken daraus
Vielleicht wird in einigen Jahren anerkannt, dass bei Windanlagen ein Abrieb problematischer Materialien erfolgt und diese vielleicht nachweislich krebserregend sind. Anwohner erkranken daran. Umliegende Ackerflächen werden behördlich gesperrt. Oder die Wasserversorgung Naunhofs, Fuchshains und Leipzig wird massiv gestört durch tiefe Fundamente und dadurch geänderte Grundwassergänge. Es drohen in solchen Fällen hohe Entsorgungs- und Schadensersatzforderungen die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von der 25000-Euro-GmbH des Windanlagenbetreibers getragen werden. Als Verpächter haften Sie dann ggf. mit Ihrem gesamten Vermögen.
Soziale Verantwortung
Hinweis: Das Zutreffen der einzelnen Risiken ist abhängig vom konkreten persönlichen Einzelfall. Die o.g. Risiko-Auflistung ist nicht vollständig und soll keine Rechtsberatung darstellen. Eine frühzeitige Beratung mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt wird dringend empfohlen.