Regionalplan Stellungnahmen

Beispiel einer Stellungnahme
 
Max Beispiel
04683 Naunhof OT Fuchshain
 
 
Regionaler Planungverband
Leipzig – Westsachsen
Bautzner Straße 67 A
04347 Leipzig
 

Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplanes
Leipzig-Westsachsen, Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie 25, 26a – 26e, 27a und 27b

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für das
Sachgebiet Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan teile ich Ihnen mit diesem Schreiben
meine erheblichen Bedenken hinsichtlich der vorgestellten Planung der ausgewiesenen
Vorranggebiete mit und bitte um Abhilfe.

Der vorliegende Entwurf beachtet die Belange des Trinkwasserschutzes unzureichend.
In der vorliegenden Planung sind die Trinkwasserschutzzonen IIIa und IIIb nicht abgebildet.
Damit ist die Darstellung unvollständig und sogar irreführend. Gerade diese Schutzgebiete sind
essenziell für die Gesamtfläche eines Trinkwassereinzugsgebietes.
Mit der Ausweisung der Vorranggebiete 26a, 26b, 26c, 26d und 26e – alle innerhalb der
Trinkwasserschutzzone IIIa, geht eine erhebliche Gefährdung des Trinkwassers für mehr als eine
¾ Million Menschen einher. Die Wasserwerke Naunhof I und II produzieren jährlich fast 50% des
Trinkwassers der Stadt Leipzig und der umliegenden angeschlossenen Gemeinden.
Diese Schutzzonen nicht auszuweisen und den Hinweis zu unterlassen, dass in diesen Gebieten
nur unter strengsten Auflagen gebaut werden könnte, blendet die vorhandenen unkalkulierbaren
Risken, welche von den WEA ausgehen, völlig aus. Auch die damit einhergehende Verschiebung
aus der Planung in die Genehmigungsphase birgt erhebliches Konfliktpotential für alle
Beteiligten.

Als einziger sächsischer Planungsverband gilt für Leipzig-Westsachsen die sog. Rotor-out-
Regelung. Diese Regelung soll zurückgenommen werden.
Durch die Rotor-out-Regelung wird der Abstand zur umliegenden Wohnbebauung von den in
Sachsen geltenden 1.000 Metern unterlaufen. Gerade in dicht besiedelten Gebieten, wie im
vorliegenden Fall, führt das zu einer unzumutbaren zusätzlichen Belastung der Bevölkerung.
In besonderer Weise trifft dies auf das Vorranggebiet 25 zu. Hier wird bereits mit der
vorliegenden Planung der Abstand zur Wohnbebauung auf unter 700 Meter verkürzt.

Durch das Umzingeln der Ortschaft mit Vorranggebieten im Mindestabstand von 1000m und
sogar kürzer tritt eine Überlastung des Ortsteils Fuchshain der Stadt Naunhof ein.
Die ausgewiesenen Flächen betreffen fast ausschließlich unsere Stadt Naunhof und Ortsteile
Fuchshain und Albrechtshain. Obwohl laut Regionalplan Leipzig-Westsachsen eine räumlich
ausgewogene Verteilung gefordert ist und deren Umsetzung behauptet wird, ist die
Flächeneignung und raumbedeutsame Vorprägungen eben nicht besonders gewichtet, um 
„unverhältnismäßige Konzentrationen und Betroffenheit von Teilräumen bestmöglich zu 
vermeiden“, sondern eine Überlastung einzelner Teilräume in der Region geradezu geplant.
Diese eigentliche Vorgabe wird in unserem regionalen Gebiet eklatant verfehlt. (Bezug: RP v. 
07.03.25 - Grundsatz 5.1.2.1 „Überlastungsschutz“).
 
Das Wachstum der Stadt Naunhof wird stark eingeschränkt.
Durch Anordnung der Vorranggebiete rund um die Ortsteile der Stadt Naunhof im 
Mindestabstand werden das Wachstum von Naunhof und seiner Ortsteile, die Ansiedlung von 
Gewerbe, der Zuzug von Einwohnern sowie der Erholungswert stark beeinträchtigt.
Eine weitere Stadtentwicklung, das Zusammenwachsen der Ortsteile ist nicht mehr möglich.
 
Wir bitten um Mitteilung, mit welchem Ergebnis die vorangestellten Bedenken in die weitere 
Bearbeitung des Entwurfes aufgenommen wurden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Max Beispiel
 
Weitere wichtige Argumente für die Stellungnahme (sofern für Euch zutreffend)
  1. Ich befürchte eine gesundheitliche Belastung durch Schlagschatten.
    Schlagschatten soll zwar durch technische Vorrichtungen zeitlich beschränkt werden.
    Aktuell ist jedoch völlig unklar, wie sich mehrere verschiedene Anlagenbetreiber
    nebeneinanderstehender Anlagen bei Überlagerung hier abstimmen sollen.
  2. Ich befürchte eine gesundheitliche Belastung durch Störgeräusche der Windanlagen.
    Die  Lautstärke einzelner Anlagen soll zwar durch Vorgaben beschränkt werden.
    Aktuell ist völlig unklar, welche Regelungen bei Überlagerung der Störgeräusche
    von mehreren Anlagen verschiedener Anlagenbetreibern gilt. 
  3. Ich befürchte , dass allein der Blick auf die Windanlagen, aber auch die möglichen
    gesundheitlichen Belastungen den Wert meines Grundstücks stark verringern.
    Wie hoch der Wertverlust sein wird, ist aktuell unklar. Der Schutz des Eigentum ist ein
    hohes Gut unserer Gesellschaft (Artikel 14 Grundgesetz). Ich behalte mir alle Rechte diesbezüglich vor,
    insbesondere den Klageweg zum Schutz vor dieser (teilweisen) Enteignung.
  4. Fuchshain wurde 1999 zwangseingemeindet nach Naunhof. Auf dem alten
    Gemeinde-Gebiet Fuchshain sind 6,5% der Fläche als Vorranggebiete ausgewiesen, 
    dies stellt für eine unakzeptabel hohe Überlastung im Vergleich zu anderen Gebieten
    in Sachsen dar und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz).