Beispiel einer Stellungnahme
Max Beispiel
04683 Naunhof OT Fuchshain
Regionaler Planungverband
Leipzig – Westsachsen
Bautzner Straße 67 A
04347 Leipzig
Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung Erneuerbare
Energien des Regionalplanes
Leipzig-Westsachsen, Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie
25, 26a – 26e, 27a und 27b
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des
Regionalplanes für das
Sachgebiet Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan teile ich
Ihnen mit diesem Schreiben
meine erheblichen Bedenken hinsichtlich der vorgestellten
Planung der ausgewiesenen
Vorranggebiete mit und bitte um Abhilfe.
Der vorliegende Entwurf beachtet die Belange des
Trinkwasserschutzes unzureichend.
In der vorliegenden Planung sind die Trinkwasserschutzzonen
IIIa und IIIb nicht abgebildet.
Damit ist die Darstellung unvollständig und sogar irreführend.
Gerade diese Schutzgebiete sind
essenziell für die Gesamtfläche eines
Trinkwassereinzugsgebietes.
Mit der Ausweisung der Vorranggebiete 26a, 26b, 26c, 26d und
26e – alle innerhalb der
Trinkwasserschutzzone IIIa, geht eine erhebliche Gefährdung des
Trinkwassers für mehr als eine
¾ Million Menschen einher. Die Wasserwerke Naunhof I und II
produzieren jährlich fast 50% des
Trinkwassers der Stadt Leipzig und der umliegenden
angeschlossenen Gemeinden.
Diese Schutzzonen nicht auszuweisen und den Hinweis zu
unterlassen, dass in diesen Gebieten
nur unter strengsten Auflagen gebaut werden könnte, blendet die
vorhandenen unkalkulierbaren
Risken, welche von den WEA ausgehen, völlig aus. Auch die damit
einhergehende Verschiebung
aus der Planung in die Genehmigungsphase birgt erhebliches
Konfliktpotential für alle
Beteiligten.
Als einziger sächsischer Planungsverband gilt für
Leipzig-Westsachsen die sog. Rotor-out-
Regelung. Diese Regelung soll zurückgenommen werden.
Durch die Rotor-out-Regelung wird der Abstand zur umliegenden
Wohnbebauung von den in
Sachsen geltenden 1.000 Metern unterlaufen. Gerade in dicht
besiedelten Gebieten, wie im
vorliegenden Fall, führt das zu einer unzumutbaren zusätzlichen
Belastung der Bevölkerung.
In besonderer Weise trifft dies auf das Vorranggebiet 25 zu.
Hier wird bereits mit der
vorliegenden Planung der Abstand zur Wohnbebauung auf unter 700
Meter verkürzt.
Durch das Umzingeln der Ortschaft mit Vorranggebieten im
Mindestabstand von 1000m und
sogar kürzer tritt eine Überlastung des Ortsteils Fuchshain der
Stadt Naunhof ein.
Die ausgewiesenen Flächen betreffen fast ausschließlich unsere
Stadt Naunhof und Ortsteile
Fuchshain und Albrechtshain. Obwohl laut Regionalplan
Leipzig-Westsachsen eine räumlich
ausgewogene Verteilung gefordert ist und deren Umsetzung
behauptet wird, ist die
Flächeneignung und raumbedeutsame Vorprägungen eben nicht
besonders gewichtet, um
„unverhältnismäßige Konzentrationen und Betroffenheit von
Teilräumen bestmöglich zu
vermeiden“, sondern eine Überlastung einzelner Teilräume in der
Region geradezu geplant.
Diese eigentliche Vorgabe wird in unserem regionalen Gebiet
eklatant verfehlt. (Bezug: RP v.
07.03.25 - Grundsatz 5.1.2.1 „Überlastungsschutz“).
Das Wachstum der Stadt Naunhof wird stark eingeschränkt.
Durch Anordnung der Vorranggebiete rund um die Ortsteile der
Stadt Naunhof im
Mindestabstand werden das Wachstum von Naunhof und seiner
Ortsteile, die Ansiedlung von
Gewerbe, der Zuzug von Einwohnern sowie der Erholungswert stark
beeinträchtigt.
Eine weitere Stadtentwicklung, das Zusammenwachsen der
Ortsteile ist nicht mehr möglich.
Wir bitten um Mitteilung, mit welchem Ergebnis die
vorangestellten Bedenken in die weitere
Bearbeitung des Entwurfes aufgenommen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Max Beispiel
Weitere wichtige Argumente für die Stellungnahme
(sofern für Euch zutreffend)
- Ich befürchte eine gesundheitliche Belastung durch
Schlagschatten.
Schlagschatten soll zwar durch technische Vorrichtungen
zeitlich beschränkt werden.
Aktuell ist jedoch völlig unklar, wie sich mehrere
verschiedene Anlagenbetreiber
nebeneinanderstehender Anlagen bei Überlagerung hier
abstimmen sollen.
- Ich befürchte eine gesundheitliche Belastung durch
Störgeräusche der Windanlagen.
Die Lautstärke einzelner Anlagen soll zwar durch
Vorgaben beschränkt werden.
Aktuell ist völlig unklar, welche Regelungen bei
Überlagerung der Störgeräusche
von mehreren Anlagen verschiedener
Anlagenbetreibern gilt.
- Ich befürchte , dass allein der Blick auf die Windanlagen,
aber auch die möglichen
gesundheitlichen Belastungen den Wert meines Grundstücks
stark verringern.
Wie hoch der Wertverlust sein wird, ist aktuell unklar. Der
Schutz des Eigentum ist ein
hohes Gut unserer Gesellschaft (Artikel 14 Grundgesetz).
Ich behalte mir alle Rechte diesbezüglich vor,
insbesondere den Klageweg zum Schutz vor dieser
(teilweisen) Enteignung.
- Fuchshain wurde 1999 zwangseingemeindet nach Naunhof. Auf
dem alten
Gemeinde-Gebiet Fuchshain sind 6,5% der Fläche als
Vorranggebiete ausgewiesen,
dies stellt für eine unakzeptabel hohe Überlastung im
Vergleich zu anderen Gebieten
in Sachsen dar und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz
(Artikel 3 Grundgesetz).