Stellungnahme Beispiel 1

Beispiel 1 einer Stellungnahme

 

Knut Krause                                                                            Fuchshain, den 07.07.2025

Kämmereistraße 25

OT Fuchshain

04683 Naunhof

 

 

 

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen

- Regionale Planungsstelle –

Bautzner Straße 67A

04347 Leipzig                                                                         

 

 

Teilfortschreibung Erneuerbare Energien zum Regionalplan Leipzig-Westsachsen - Stellungnahme zum Entwurf    

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie meine Stellungnahme zu Ihrem aktuellen Entwurf.

Ich sehe insbesondere in nachfolgend aufgeführten Punkten für mich, meine Familie und für viele weitere Einwohner des Gebietes Naunhof, insbesondere des Naunhofer Ortsteils Fuchshain, aber auch für Einwohner der Nachbarorte Fuchshains und teilweise auch Leipzigs unverhältnismäßig hohe Risiken und Nachteile auf Grund Ihres Entwurfs.

1.              Gefährdung der Trinkwasserversorgung

Die Vorranggebiete 26a, 26b, 26c, 26d und 26e liegen in der Trinkwasserschutzzone IIIA des Trinkwasserschutzgebietes Naunhof. Diese, sowie auch die Vorranggebiete 27a, 27b und 25, liegen unmittelbar im Gebiet der unterirdischen, oberflächennahen Grundwasserleiter, aus denen aktuell in und um Naunhof  wertvolles Trinkwasser in sehr hoher Qualität für die Region Naunhof, insbesondere des Naunhofer Ortsteils Fuchshain, aber auch für Einwohner der Nachbarorte Fuchshains und teilweise auch Leipzigs gewonnen wird. Diese Grundwasserleiter sind bereits durch die erkannte Klimaerwärmung gefährdet. Es ist nicht 100%ig sicher bewiesen, dass die aktuell erkannte Klimaerwärmung mehrheitlich auf den Menschen zurückzuführen ist. Es gibt keinen auf Dauer sicheren geeigneten Ersatz für dieses Trinkwasser durch andere Trinkwasserquellen. Es gibt zudem aktuell keinerlei Höhenbeschränkung für die möglichen Windanlagen in den Vorranggebieten. Ich befürchte insbesondere folgende unverhältnismäßig hohe Gefährdungen für die Trinkwasserversorgung:

  • Sehr hohe Windanlagen in diesen Vorranggebiete mit z.B. 270m oder 365m Höhe oder sogar noch höher, wenn es der künftige technische Stand ermöglicht, benötigten sehr tiefreichende Fundamente. Diese, sowie das sehr hohe Gewicht der Windanlagen und deren Vibrationen während des Betriebs sowie die Bodenbearbeitungsmaßnahmen zum Auf- und Abbau der Anlagen können die Grundwasserleiter dauerhaft schädigen und die Trinkwasserversorgung in Menge und/oder Qualität irreparabel negativ beeinflussen.
  • Im Havariefall können zudem die in den Windanlagen befindlichen Stoffe wie Getriebeöl, Hydraulikflüssigkeit, Kühlflüssigkeit und Transformatorenöl und sonstige in den Anlagen enthaltene oder erst im Havariefall entstehende Trinkwassergefährdende Stoffe austreten und den Boden oberhalb der Grundwasserleiter kontaminieren und so im Laufe der Zeit in die Grundwasserleiter gelangen. Durch die Baumaßnahmen zum Auf- und Abbau der Anlagen können die  Bodendeckschichten verletzt werden und die vorgenannte Grundwasserverschmutzung noch beschleunigt werden.  Es besteht dadurch die zusätzliche Gefahr, dass die Trinkwasserversorgung in Menge und/oder Qualität irreparabel negativ beeinflusst wird.

Da die möglichen Schäden irreparabel und in unbegrenzter Höhe entstehen können, ist das mögliche Schadenspotential unverhältnismäßig hoch und durch technische Schutzmaßnahmen, Versicherungen, Betreiberhaftung oder Bürgschaften nicht 100%ig sicher abdeckbar! Im Falle einer unveränderten Planung ist die Versorgung der  Bevölkerung in Leipzig und Umgebung einschließlich Naunhof und Ortsteil Fuchshain und damit auch meiner Familie und mir mit sauberem Trinkwasser unverhältnismäßig hoch gefährdet und wir werden in unseren Rechten verletzt.

2.              Gefährdung durch Schlagschatten

Die Windanlagen in den Vorranggebieten 25, 26a, 26b, 26c, 26d und 26e in ca. 180 Grad rings um Fuchshain herum und sehr nahe an Fuchshain (teils näher als 800m an der Fuchshainer Wohnbebauung und näher als 1200m an meinem Wohnhaus) werden abhängig von der Jahreszeit unverhältnismäßig viel Schlagschatten und Reflexionen für mich, meine Familie und viele Fuchshainer Einwohner verursachen. Auf Grund der hohen Anzahl an Vorranggebieten und der im Ergebnis dadurch möglichen hohen Anzahl an Windanlagen verschiedener Betreiber befürchte ich eine unverhältnismäßig hohe Belastung durch Schlagschatten von deutlich mehr als 30 Minuten pro Tag für mich, meine Familie und viele Fuchshainer Einwohner. Der Schlagschatten soll zwar durch Vorgaben und technische Vorrichtungen zeitlich beschränkt werden. Aktuell ist jedoch gesetzlich völlig ungeregelt, wie sich mehrere verschiedene Anlagenbetreiber nebeneinanderstehender Anlagen bei Überlagerung verbindlich abstimmen sollen. Im Ergebnis befürchte ich eine unverhältnismäßig hohe gesundheitliche Beeinträchtigung für mich, meine Familie und viele Fuchshainer Einwohner.

3.              Gefährdung durch Störgeräusche der Windanlagen

Die Windanlagen in den Vorranggebieten 25, 26a, 26b, 26c, 26d, 26e sowie 27a und 27b in ca. 270 Grad rings um Fuchshain und sehr nahe an der Fuchshainer  Wohnbebauung und meinem Wohngebäude werden bei Wind aus vielen möglichen Windrichtungen und mit nahezu jeder Windstärke Störgeräusche für mich, meine Familie und viele Fuchshainer Einwohner erzeugen. Die  Lautstärke einzelner Anlagen soll zwar durch Vorgaben  und technische Vorrichtungen beschränkt werden. Aktuell ist jedoch gesetzlich völlig ungeregelt, wie sich mehrere verschiedene Anlagenbetreiber nebeneinanderstehender Anlagen bei Überlagerung der Störgeräusche verbindlich abstimmen sollen. Im Ergebnis befürchte ich eine unverhältnismäßig hohe Beeinträchtigung insbesondere durch Störungen der Nachtruhe bei geöffnetem Fenster für mich, meine Familie und viele Fuchshainer Einwohner.  

4.              Unverhältnismäßig hoher Wertverlust meines Wohnhauses

Die rotierenden Windanlagen in den Vorranggebieten 25, 26a, 26b, 26c, 26d, 26e sowie 27a und 27b in ca. 270 Grad rings um Fuchshain und sehr nahe an der Fuchshainer Wohnbebauung und mit nur durch den künftigen Stand der Technik begrenzten Bauhöhen werden nahezu bei jedem Blick in die Ferne störend im Blickfeld sein und den aktuellen dörflichen Charakter in ein Industriegebiet verändern. Ich befürchte, dass sich dadurch durch die befürchteten gesundheitlichen Belastungen der Wert meines Wohnhauses in Fuchshain  unverhältnismäßig stark verringert und dies zu einer (teilweisen) Enteignung führt. Der Schutz des Eigentums ist jedoch ein hohes Gut unserer Gesellschaft (Artikel 14 Grundgesetz), was hier verletzt wird.

5.              Unverhältnismäßig hohe Betroffenheit des Raums Fuchshain

Fuchshain wurde 1999 eingemeindet nach Naunhof. Auf dem alten Gemeindegebiet Fuchshain sind mit dem vorliegenden Entwurf und den flächig ganz oder teilweise darauf befindlichen Vorranggebieten 25, 26a, 26b, 26c, 26d sowie 27b ca. 6,4% der Fläche als Vorranggebiete ausgewiesen, dies stellt eine unakzeptabel hohe Überlastung dieses Gebiets im Vergleich zu anderen Gebieten in Sachsen dar und verstößt u.a. gegen die Verhältnismäßigkeit sowie den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz) und verstärkt auch vorgenannten Punkt 4. Die Aufteilung auf mehrere Teilflächen vergrößert die Überlastung zudem noch, denn die Bereiche zwischen den Vorranggebieten müssten eigentlich noch zu den 6,4% dazu addiert werden.

6.              Unverhältnismäßig hoher Verlust an wertvollem Ackerboden

Die Windanlagen in den Vorranggebieten 25, 26a, 26b, 26c, 26d, 26e sowie 27a und 27b in ca. 270 Grad rings um Fuchshain belegen zusammen mit ihren Zufahrtswegen und Zusatzeinrichtung eine unverhältnismäßig große Fläche an wertvollem Ackerboden (bis Ackerzahl 65). Diese Ackerfläche und bei Eintritt der unter Punkt 1 Havariefall aufgeführten Gefahren darüber hinaus eine noch viel größere Ackerfläche wird irreparabel für die jetzige und viele Folgegenerationen der deutschen Bevölkerung zerstört, auch wenn die Windanlage nach vielleicht 25 Jahren oder früher zurückgebaut wird. Dies ist völlig unverhältnismäßig.

7.              Störungen durch blinkende Flugsicherheitsbeleuchtung

Die Windanlagen in den Vorranggebieten 25, 26a, 26b, 26c, 26d, 26e sowie 27a und 27b in ca. 270 Grad rings um Fuchshain befinden sich in der Einflugschneise für den Leipziger Flughafen mit nachts zeitweise häufigen Flugbewegungen und benötigen daher nachts mindestens zeitweise eine dauerhaft blinkende Flugsicherheitsbeleuchtung. Diese wird zu unverhältnismäßig starken Störungen der Nachtruhe bei geöffnetem Fenster führen.

Ich bitte Sie um Rücknahme der Windvorranggebiete oder zumindest deutliche Verringerung der Anzahl und/oder Flächen der Windvorranggebiete um Fuchshain. Im Falle einer unveränderten Planung werden meine Rechte verletzt und behalte mir für diesen Fall alle Rechte, insbesondere den Klageweg vor.

Ich bitte Sie zudem, mich darüber zu informieren, wie mit meiner Stellungnahme umgegangen wird.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Krause